Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) fördert für zentrale Themenfelder der beruflichen Bildung je eine Stützstruktur, die von Koordinierungsstellen getragen werden sollen.
Diese Stützstrukturen übernehmen für die jeweiligen regionalen Akteure landesweit Aufgaben der Vernetzung und Qualitätsentwicklung und befähigen sie auf diese Weise zu einem wirkungsvolleren gemeinsamen Handeln.
Stützstrukturen sollen in den folgenden Themenfeldern wirken:
- Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf (OloV)
- Koordination des Ausbaus und der Weiterentwicklung der QuABB-Standorte (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule)
- Aufbau der hessischen Begleitstruktur für die Nachqualifizierungsoffensive und den Qualifizierungsscheck
Mit der Erarbeitung und Bereitstellung von Datengrundlagen will das HMWEVL zudem zur Verbesserung der Planungsprozesse für berufliche Bildung beitragen. Förderfähig sind vor allem Beiträge und Analysen zur regionalen Aus- und Weiterbildungsberichterstattung und Analysen zur Ermittlung und Prognose zukünftiger regionaler und branchenbezogener Qualifikationsbedarfe.
Darüber hinaus will das HMWEVL Projekte im besonderen Landesinteresse fördern, die wichtige Beiträge zur qualitativen Verbesserung der Nachwuchsgewinnung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung erbringen.
An wen muss ich mich wenden?
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
ESF-Consult Hessen
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Voraussetzungen
Antragsberechtigte sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund),
- juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal www.esf-hessen.de. Die erforderlichen Unterlagen sind dort eingestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Antragstellung wird mit Projektaufrufen aufgefordert. Die Projektaufrufe werden mit Antragsfristen im Hessischen Staatsanzeiger und unter www.esf-hessen.de veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive in der gültigen Fassung -
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe Nr. 23/2016 vom 06.06.2016, Seite 578),
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
14.10.2016
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.