Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Für die Zukunft der hessischen Betriebe ist die Nachwuchsgewinnung für duale Ausbildung von wesentlicher Bedeutung. Zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung und der Berufsorientierung von hessischen Jugendlichen ab der 8. Jahrgangsstufe werden gezielt Maßnahmen gefördert. Projekte der vertieften Berufsorientierung sollen die Ausbildungsreife stärken, Bewerbungskompetenzen fördern, den Berufswahlprozess vorbereiten und dadurch den späteren Ausbildungserfolg besser absichern.
Diese Zielsetzungen sollen erreicht werden durch die Förderung ergänzender Maßnahmen der Berufsorientierung, die über das Regelangebot von Schule oder Berufsberatung hinausgehen und deren Inhalt nach den Kriterien des § 48 SGB III in Kooperation mit der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit förderfähig ist. Gewünscht sind Maßnahmen, die überregional/landesweit umgesetzt werden oder modellhafte Konzepte für bestimmte Personengruppen oder Themen realisieren.
An wen muss ich mich wenden?
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
ESF-Consult Hessen
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Voraussetzungen
Antragsberechtigte sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund),
- juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal www.esf-hessen.de. Die erforderlichen Unterlagen sind dort eingestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Antragstellung wird mit Projektaufrufen aufgefordert. Die Projektaufrufe werden mit Antragsfristen im Hessischen Staatsanzeiger und unter www.esf-hessen.de veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive in der gültigen Fassung -
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe Nr. 23/2016 vom 06.06.2016, Seite 578),
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
14.10.2016
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.