Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII – Jugendhilfe
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Kommunalen Spitzenverbände haben mit den Verbänden der freien Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe die Hessische Rahmenvereinbarung nach den §§ 78a ff Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geschlossen. Diese regelt für die in § 8 der Rahmenvereinbarung  aufgeführten Regelleistungen die Grundsätze und das Verfahren zum Abschluss von Einzelvereinbarungen über Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelt. Sollte es im Rahmen dieser Einzelvereinbarungen zu Unstimmigkeiten zwischen den Verhandlungsparteien kommen, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, die Schiedsstelle anzurufen und durch diese eine Lösung des Konflikts herbeizuführen. Bei der Schiedsstelle handelt es sich um eine vorgerichtliche Instanz; das Land Hessen ist gemäß § 78g SGB VIII verpflichtet, eine solche Stelle einzurichten.

Verfahrensablauf

Die Verordnung über die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII enthält nähere Hinweise zum Verfahren und zu den benötigten Unterlagen.

An wen muss ich mich wenden?

Seit 1.1.2015 ist das Regierungspräsidium Gießen hessenweit zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Verfahrensgebühren erhoben, die fallbezogen von der Schiedsstelle festgelegt werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

29.08.2016
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.