Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Anerkennung von Bildungsnachweisen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Ausland abgelegte Schulabschlüsse oder Berufsausbildungen können ganz oder teilweise anerkannt werden. Es gibt eine Vielzahl von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren, je nachdem, welcher Schulabschluss, welche Studienleistung oder welche Berufsausbildung anerkannt werden sollen. Nachfolgend sind die wichtigsten Verfahren und bearbeitenden Stellen aufgeführt.
 
Weiterführende Informationen finden Sie auf den im Folgenden genannten Internetseiten.
 

Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise

Wenn Sie Ihre Bildungsnachweise schulisch oder beruflich bewerten lassen möchten, können Sie sich an die Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise wenden, die am Staatlichen Schulamt in Darmstadt angesiedelt ist. 
 
In den Verantwortungsbereich der Zentralstelle fallen die nachfolgend aufgeführten Anerkennungsverfahren:

  • die schulische Bewertung ausländischer Bildungsnachweise,
  • die Anerkennung inländischer Bildungsnachweise, also die Feststellung der Gleichwertigkeit inländischer Vorbildungsnachweise mit der hessischen Fachhochschulreife (dies schließt die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen Deutscher Schulen im Ausland ein) und
  • die Anerkennung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen DDR.

Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer hessischen Hochschule aufnehmen wollen, wenden sich bitte an das akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität oder an die jeweilige Fachhochschule.
 

Weitere Anerkennungsstellen

Neben den genannten gibt es eine Vielzahl weiterer Verfahren, die nicht von der Zentralstelle in Darmstadt, sondern von anderen Dienststellen des Landes Hessen oder bundesweiten Behörden bearbeitet werden. Eine Übersicht können Sie einem Leitfaden entnehmen, der von der Internetseite der Zentralstelle aufgerufen werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
 
Tel.: 06151 3682-2
Fax: 06151 3682-400
E-Mail: poststelle.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de
 

Weiterführende Informationen sowie Kontaktdaten für Rückfragen unter:

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Antrag auf Gleichstellung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Schulabschluss ist ein Hauptwohnsitz in Hessen.

Welche Gebühren fallen an?

Die schulische Bewertung ausländischer Bildungsnachweise sowie die berufliche Bewertung von im Ausland erworbenen Ausbildungen sind kostenpflichtig.

Was sollte ich noch wissen?

Folgende Anerkennungsverfahren werden von der Hessischen Lehrkräfteakademie verantwortet:
  

  • Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse,
  • Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für ein Lehramtsstudium aus einem bereits begonnenen oder vorhergehenden Studium oder bei einem Studienortwechsel,
  • Anerkennung von nicht hessischen Lehramtsabschlüssen für die Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen und
  • Sprachnachweise für ausländische Lehrkräfte sowie für ausländische Lehramtsstudierende (Deutschprüfung).  

Für die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“ als Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich direkt an das Hessische Kultusministerium wenden.
 
Weiterführende Informationen zu den genannten Anerkennungsverfahren sowie Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.