Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Beratung von Unternehmen zum methodischen Vorgehen bei der Ableitung konkreter Maßnahmen zur Veränderung psychischer Belastungen bei der Arbeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Arbeitgeber hat im Rahmen des als Regelkreis angelegten Prozesses der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz), die Prozessschritte der Maßnahmenableitung und -umsetzung zur Veränderung psychischer Belastungsfaktoren durchzuführen.

Es empfiehlt sich, die Maßnahmen zur Veränderung der psychischen Belastungen aus der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung und dem sozialen Gefüge im Dialog mit Beschäftigten und Führungskräften zu erarbeiten, um die Akzeptanz zu erhöhen. Bestehende Gremien sind einzubeziehen und die abgeleiteten Maßnahmen mit den gesetzlichen Grundlagen abzugleichen.
Mögliche Auswahlkriterien für Maßnahmen sind: Ursachenbezogenheit, Wirksamkeit, Praktikabilität, Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention, Kostenneutralität, schnelle Umsetzbarkeit. Dabei gilt: „auch kleine Schritte können wirksame Verbesserungen erzielen“. Arbeitsorganisatorische Veränderungen sollten durch Schulung oder Unterweisung begleitet werden, um Unsicherheiten und Überforderung zu vermeiden.

Das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung berät Sie hessenweit zum methodischen Vorgehen der Maßnahmenableitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Gesprächen, schließt aber auch Impulsreferate und Vorträge in Unternehmen mit ein. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.

Verfahrensablauf

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)

An wen muss ich mich wenden?

Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 25.2

Claudia Flake

Voraussetzungen

Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung im Rahmen der behördlichen Überwachungsaufgabe ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Arbeitsschutzgesetz

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.