Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die hessischen Arbeitsschutzbehörden bieten interessierten Unternehmen mit dem ASCA-Beratungskonzept “Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes an. Unternehmen, die an der Einführung oder Verbesserung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems interessiert sind, können wie folgt unterstützt werden:

1. persönliche Unterstützung durch die Experten des hessischen Arbeitsschutzes

  • Beratung bei der Projektgestaltung,

  • Mitgestaltung von Informationsveranstaltungen im Unternehmen,

  • Befähigung durch Themen-Workshops,

  • Durchführung der erstmaligen Bestandsaufnahme und Maßnahmenableitung,

  • Beratung zur Klärung von spezifischen Fachfragen und bei besonderen AMS-relevanten Schwierigkeiten,

  • Beratung bei der Planung von flankierenden Aktionen

2. sowie kostenfreie Nutzung

  • des Leitfadens „Arbeitsschutzmanagement“ und

  • der Wissensplattform.

Verfahrensablauf

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde.

Im Fall der Unterstützung bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems schließen Unternehmen und die zuständige hessische Arbeitsschutzbehörde eine Vereinbarung ab.

In welchem Umfang die zuständige Arbeitsschutzbehörde bei den einzelnen Schritten Unterstützung leisten soll und leisten kann, ist vom Bedarf des Unternehmens abhängig und wird in der Vereinbarung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate bei den drei hessischen Regierungspräsidien berät das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen des Arbeitsschutzmanagements. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt. Ansprechpartner:

Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

Regierungspräsidium Gießen, Dez. 25.2

Michèle Wachkamp

Voraussetzungen

Die Beratungsleistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen. Die Unterstützungsleistung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems können Unternehmen mit Sitz in Hessen im Zuge von Projekten der Arbeitsschutzbehörden in Anspruch nehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Beratung im Rahmen der Überwachungsaufgabe gebührenfrei.

Unterstützungsleistung im Rahmen von Projekten der Arbeitsschutzbehörden gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Rahmen eines Kooperationsprojektes: Nach Projektabschluss werden Teilergebnisse in Abstimmung mit dem Unternehmen als Beispiele guter Praxis in die best-practice-Sammlung des hessischen Arbeitsschutzes eingestellt

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.