Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in einer deutschen Berufsfeuerwehr in einer Leitungsfunktion tätig sein möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit müssen Sie schriftlich bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule einreichen.
Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.
Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen.
An wen muss ich mich wenden?
An die
Hessische Landesfeuerwehrschule
Heinrich-Schütz-Allee 62
34134 Kassel
Voraussetzungen
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann erfolgen, wenn Sie
- nachweislich einen Master- oder einen als gleichwertig anerkannten Studiengang in einer Fachrichtung, die für den Feuerwehrberuf geeignet ist, erfolgreich abgeschlossen haben,
- eine mindestens zweijährige Ausbildung für die Leitungstätigkeit bei einer Berufs- oder hauptberuflichen Werkfeuerwehr absolviert haben,
- wegen der erforderlichen Sicherheit im Einsatz, nach deutschen Sicherheitsstandards ausgebildet wurden,
- in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Feuerwehrberufs geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
- eine einschlägige Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich absolviert haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zeugnisse (z.B. Prüfungszeugnisse) über die Abschlussprüfungen,
- den Ausbildungsnachweis mit detaillierten Angaben über die Ausbildungsinhalte in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat,
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome und Zeugnisse der Ausbildung sowie Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen 6-8 Wochen.
Rechtsgrundlage
Feuerwehrlaufbahnverordnung (PDF)
Angebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
Was sollte ich noch wissen?
- allein die Tätigkeit bei einer Berufsfeuerwehr genügt nicht,
- allein der Masterabschluss in einem einschlägigen Studiengang genügt nicht,
- auf den Nachweis der Ausbildung über die erforderlichen Sicherheits- und Ausbildungsstandards ist zu achten,
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind wegen der Kommunikation im Einsatz unbedingt erforderlich.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.