Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Anerkennung eines ausländischen juristischen Abschlusses
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Teaser

Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium der Justiz

Justizprüfungsamt I

Zeil 42

60313 Frankfurt am Main

Voraussetzungen

Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

Rechtsgrundlage

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt

Fachlich freigegeben am

01.12.2020
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.