Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

Verfahrensablauf

  • Registrieren Sie sich vor der ersten Nutzung des PV-Meldeportals. Hierfür geben Sie Ihren Namen und Ihre postalische Anschrift als Anlagenbetreiber an. Ferner übermitteln Sie der Bundesnetzagentur Ihre gültige E-Mail-Adresse sowie ein Passwort. An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse sendet die Bundesnetzagentur einen Aktivierungslink. Nachdem Sie diesen betätigt haben, können Sie sich in das PV-Meldeportal einloggen.
  • Über das PV-Meldeportal können Sie Angaben zu neu installierten PV-Anlagen an die Bundesnetzagentur übermitteln. Die Meldung von mehreren Anlagen ist möglich.
  • Nach Eingang der Daten bei der Bundesnetzagentur erhalten Sie über den Postweg eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben.
  • Sollten Änderungen der gemeldeten Daten zur PV-Anlage oder Ihren Angaben als Anlagenbetreiber erforderlich sein, können diese im Nachgang über das PV-Meldeportal übermittelt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesnetzagentur

DLZ 60

Karthäuserstraße 7 - 9

34117 Kassel

Telefon 0561/7292-120

Telefax 0180 5 734870-1001

E-Mail: kontakt-solaranlagen@bnetza.de

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie

  • eine Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage haben,
  • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
  • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie nicht das PV-Meldeportal benutzen:

  • Formular zur Meldung von ErneuerbareEnergien-Anlagen an die Bundesnetzagentur

Welche Gebühren fallen an?

Die Meldung ist kostenfrei möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Die Meldung muss drei Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Bemerkungen

Photovoltaik-Anlagen, die per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden, können nicht über das PV-Meldeportal eingesehen und bearbeitet werden.

Fachlich freigegeben durch

BMWi / Bundesnetzagentur

Fachlich freigegeben am

15.12.2015
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.