Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.

Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.

Voraussetzungen

Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für

  • Ÿ alle privat Krankenversicherten,
  • Ÿ Beamten und ihnen gleichgestellte Personen,
  • Ÿ Heilfürsorgeberechtigte,
  • Ÿ Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.

Rechtsgrundlage

§§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Was sollte ich noch wissen?

Nach § 121Abs. 1 SGB XI handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig

  • der Versicherungspflicht zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI oder § 23 Abs. 4 SGB XI oder der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XI nicht nachkommt und
  • mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

27.10.2016
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.