Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen Informationen, ob über eine natürliche oder juristische Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen?
Im bundesweiten Internetportal veröffentlichen die Gerichte Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren.
Im Portal sind öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren betreffend beispielsweise
- die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
- die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
- der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
- Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung der Insol-venzverwalterin / des Insolvenzverwalters, der Treuhänderin / des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigeraus-schusses,
- Terminbestimmungen,
- Entscheidungen zur Restschuldbefreiung
auffindbar.
Auf der Seite finden Sie die Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzge-richte.
Teaser
Um zu erfahren, ob zu natürlichen oder juristischen Personen Veröf-fentlichungen betreffend Insolvenzverfahren erfolgt sind, kann im zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichungsportal mittels Eingabe verschiedener Suchparameter nach Informationen gesucht werden.
Verfahrensablauf
Die kostenfreie Recherche im bundesweiten Internetportal ist mittels Eingabe von Suchkriterien möglich.
Die den Suchkriterien entsprechenden Ergebnisse über allgemein zugängliche Informationen zu Insolvenzverfahren werden im Anschluss in Listenform angezeigt. Aus dieser Auflistung können die konkreten Veröffentlichungstexte aufgerufen werden.
Insolvenzbekanntmachungen
(Justizportal des Bundes und der Länder)
Orts-/Gerichtsverzeichnis
(Justizportal des Bundes und der Länder)
An wen muss ich mich wenden?
An das Insolvenzgericht
Das zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
Voraussetzungen
Für die Onlinerecherche benötigen Sie einen Internetzugang.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Onlinerecherche benötigen Sie keine Unterlagen bzw. Nachweise.
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft durch das Insolvenzgericht ist kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten sofort eine Auskunft.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium der Justiz
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Justiz
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.