Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Hessischen Tierseuchenkasse erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern.

In welchen Fällen die Tierseuchenkasse eine Beihilfe gewährt, ist in der Leistungssatzung festgelegt. Eine Beihilfe können Sie vor allem erhalten für:

  • Schäden durch Tierverluste, bei denen Sie keine Entschädigung erhalten
  • andere Schäden nach amtlichen Maßnahmen

Die Beihilfe erhalten Sie nur für Tiere, für die Sie Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten müssen. Beitragspflichtig sind:

  • Pferde
  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Bienenvölker
  • Geflügel

Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Leistungsübersicht der Hessischen Tierseuchenkasse nachlesen.

Hinweis: Sie bekommen keine Beihilfe, wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten.

Richtlinien der Hessischen Tierseuchenkasse über die Gewährung von Beihilfen (Beihilferichtlinien)
(Die Leistungsübersicht ist in den Richtlinien enthalten)

Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Verfahrensablauf

Sie müssen sofort das zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt oder eine Tierärztin informieren, wenn Sie einen Verdacht auf eine Seuche haben.

Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingeholt haben, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen.

Das Veterinäramt bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn an die Tierseuchenkasse weiter.

Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Hessische Tierseuchenkasse

Voraussetzungen

Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere müssen Sie

  • bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
  • die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
  • rechtzeitig einen Tierarzt oder einen Tierärztin hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
  • die Krankheit durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin bestätigen lassen (zum Beispiel durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
  • die Verluste dokumentiert haben (zum Beispiel durch Schlachtbescheinigungen) und
  • Sie dürfen Ihre Sorgfaltspflicht nicht erkennbar vernachlässigt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Beihilfe
  • Nachweis der Seuche (Krankheit)
  • Dokumentation des Tierverlustes
  • Nachweis der Schadensminimierung

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 6 Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

19.08.2014
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.