Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Beschwerden über bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesversicherungsamt beaufsichtigt die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

 

Wenn Sie Beschwerden über diese Sozialversicherungsträger haben, können Sie diese beim Bundesversicherungsamt schriftlich oder per E-Mail einreichen.

 

Die privaten Versicherungsunternehmen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt.

 

Die anderen Sozialversicherungsträger unterstehen der Landesaufsicht.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1870

E-Mail: poststelle@bva.de

 

Erreichbarkeit:

Mo 9:00 – 15:00 Uhr

Di 9:00 – 15:00 Uhr

Mi 9:00 – 15:00 Uhr

Do 9:00 – 15:00 Uhr

Fr 9:00 – 14:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1870

E-Mail: poststelle@bva.de

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:

  • die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
  • Rentenkontoklärungen
  • personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
  • private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
  • Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Fachlich freigegeben durch

Bundesversicherungsamt – keine aktuelle fachliche Freigabe

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.