Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Speisen und Getränke in der Gastronomie
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Neben den Hygienevorschriften gibt es zum Schutz der Verbraucher auch Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die in Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben angeboten werden.

Im Gegensatz zu verpackten Lebensmitteln müssen in Gaststätten oder Kantinen keine schriftlichen Angaben über die enthaltenen Zutaten gemacht werden, da diese Informationen mündlich weitergegeben werden können. Hiervon gelten allerdings folgende Ausnahmen:

Angabe von enthaltenen Zusatzstoffen

Bei lose abgegebenen Speisen und Getränken müssen Angaben über enthaltene Zusatzstoffe ("E-Stoffe") gemacht werden. Diese Zusatzstoffe müssen in Gaststätten auf der Speise- oder Getränkekarte, in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung auf der Speisekarte, auf Preislisten oder in einem schriftlichen Aushang angegeben werden.

Tipp: Siehe dazu auch Lebensmittelzusatzstoffe (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gilt auch für Gastronomiebetriebe.

Enthalten bestimmte Speisen oder Getränke gentechnisch veränderte Bestandteile, muss der Betreiber der Gaststätte den Hinweis "aus genetisch verändertem ... hergestellt" oder Ähnliches gut sicht- und lesbar in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Produkt (z.B. auf der Speisekarte) angeben.

Tipp: Siehe dazu auch Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Kennzeichnung von bestrahlten Lebensmitteln

Wenn ein Lebensmittel oder auch nur eine Zutat (z.B. die Kräutermischung auf einer Pizza) bestrahlt wurde (z.B. um eine längere Haltbarkeit zu erreichen), muss dies durch die Angaben "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" auf der Speisekarte hinter dem Namen des Lebensmittels oder der Zutat angegeben werden.

Kennzeichnung von Käse-Imitaten

"Käseimitate" oder "Analogkäse" stellen Erzeugnisse eigener Art dar und müssen mit einer beschreibenden Verkehrsbezeichnung versehen sein, in der die Angabe "Käse" nicht vorkommt. Die Bezeichnung "Käse" ist nämlich einem aus dickgelegter Käsereimilch hergestellten Erzeugnis vorbehalten.

Produkte, bei denen Milchbestandteile (wie Fett und/oder Eiweiß) vollständig oder teilweise durch andere Stoffe ersetzt sind, dürfen nicht als Käse bezeichnet werden. Imitationserzeugnisse werden im Wesentlichen aus Eiweiß und pflanzlichen Fetten, Verdickungsmitteln, Aromen und Farbstoffen hergestellt, teilweise mit Milchbestandteilen, teils gänzlich ohne. Im Vergleich zu Käse ist die Herstellung einfacher und kostengünstiger. Es gibt sie in verschiedenen Sorten und Geschmacksrichtungen, manchmal in Blöcken, häufig in Scheiben oder gerieben. Insbesondere aufgrund des Aussehens und der Konsistenz sind sie mit echtem Käse verwechselbar. Von Seiten der Hersteller werden die Imitate meist mit einer ordnungsgemäßen Verkehrsbezeichnung wie beispielsweise "Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett" versehen und an die Gastronomie geliefert. Die korrekte Kennzeichnung wird dort allerdings oftmals nicht beachtet, sodass die Erzeugnisse in Speisekarten oder auf Preisaushängen unter der irreführenden Bezeichnung "Käse" angeboten werden.

Tipp: Siehe dazu auch: Hintergründe zur Diskussion über so genannten „Analog-Käse“ (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Lebensmittelzusatzstoffe
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Lebensmittel-Kennzeichnung
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Portal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter Lebensmittel-Kennzeichnung

Siehe dazu auch im Portal der Verbraucherzentrale mit Infos zur Lebensmittelkennzeichnung und Online-Beschwerdeformular für Produktbeanstandungen Informationen zu Lebensmittelklarheit

Lebensmittel-Kennzeichnung
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Lebensmittelklarheit
(Verbraucherzentrale)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.05.2014
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.