Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Sonderrufnummern; Bürgertelefon "Militärischer Flugbetrieb"
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bürgertelefon „Fluglärm Bundeswehrflugzeuge“ des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) informiert Sie über den militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik.

 

Sie können sich mit ihren Sorgen, Wünschen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an die Luftwaffe wenden.

 

Als zentrale Ansprechstelle beantworten die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszentrale Fragen zum Thema Fluglärm und Tiefflug. Zudem erhalten Sie Auskunft über anstehende Flugoperationen der Bundeswehr, sowie den Flugbetrieb der Alliierten im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland in Ihrer Umgebung.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgertelefon - Militärischer Flugbetrieb

Tel.: +49 800 8 620 730

 

Erreichbarkeit:

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 12:30 Uhr

 

Außerhalb dieser Zeiten, sowie am Wochenende und an bundesweiten Feiertagen ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem sie Ihre Telefonnummer hinterlassen können, wenn Sie einen Rückruf wünschen.

Zuständige Stelle

Kommando Unterstützungsverbände Luftwaffe

Gruppe Flugbetrieb in der Bundeswehr

Flugbetriebs- und Informationszentrale

Luftwaffenkaserne Köln-Wahn 525/22

51127 Köln

E-Mail: fliz@bundeswehr.org

Fax.: +49 2203 908 2776

Welche Gebühren fallen an?

Die Rufnummer ist gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Für den Fall, dass Sie lieber schriftlich Kontakt aufnehmen möchten, können Sie Ihre Fragen auch auf dem Postweg, via Telefax oder per E-Mail einreichen.

Für weitergehende Anfragen oder Beschwerden wird eine Eingabe per E-Mail empfohlen. Insbesondere bei Beanstandungen von militärischen Flugbewegungen werden für eine Untersuchungen folgende Angaben benötigt:

  • Ort der Flugbewegung (Adresse)
  • Datum
  • Uhrzeit
  • Kurzbeschreibung des Ereignisses
  • Ihre Anfrage/Beschwerde
  • Ihre Adresse

Fachlich freigegeben durch

keine aktuelle fachliche Freigabe

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.