Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Jugendfeuerwehr – Mitglied werden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Fast jede Freiwillige Feuerwehr in Hessen hat auch eine Jugendfeuerwehr. Hier können Kinder und Jugendliche von 10 - 17 Jahren Mitglied werden.

In der Jugendfeuerwehr gibt es jede Menge Spaß, Abwechslung und Aktion durch das Erlernen der Feuerwehrtechnik und spannende Wettbewerbe. Hinzu kommen Zeltlager und andere Freizeitangebote wie Fitness, Spiele, Engagement im Umweltschutz, Aktionstage, Filmabende und Diskussionsrunden und vieles mehr.

Wichtig in der Jugendfeuerwehr ist das Lernen von Teamarbeit – eine Grundvoraussetzung für die mögliche spätere Arbeit in einer (Freiwilligen) Feuerwehr.

Weitere Informationen zum Thema Jugendfeuerwehr gibt es auf der Seite der Hessischen Jugendfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Ihres Heimatortes.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder auf deren Internetseiten oder Nachrichtenblättern oder auf der Internetseite Ihrer Feuerwehr.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeindefeuerwehr.

Freiwillige Feuerwehren und Jugendfeuerwehren gibt es übrigens auch in allen Städten mit Berufsfeuerwehr.

Voraussetzungen

Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren. Grundsätzlich können junge Menschen aber bis zu ihrem 27. Lebensjahr Mitglied in der Jugendfeuerwehr sein.

Was sollte ich noch wissen?

Die Leiterin und der Leiter einer Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwarte) erhalten eine spezielle Ausbildung, bevor sie mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die meisten erwerben die Jugendleitercard und müssen hierfür 40 Schulstunden absolvieren.

Die Kinder und Jugendlichen sind bei Gruppenstunden oder Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr wie auch auf dem Hin- und Rückweg umfassend unfallversichert.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.02.2014
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.