Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig (die Polizei und die Personalausweisbehörde bzw. das Bürgeramt) über den Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments.

Sollten Sie den Online-Ausweis aus anderen Gründen sperren lassen wollen, können Sie die Sperrung auch telefonisch bei der Sperrhotline vornehmen lassen.

Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Wichtig:
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Sperrhotline: +49 116 116

Zusatzinformationen:
Von Deutschland aus kann die Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.

Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50 erreichbar - an 7 Tagen der  Woche rund um die Uhr erreichbar.

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Personalausweisbehörden (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw.Bürgeramt oder Sperrhotline.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Sperrung ist gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: Von Deutschland aus kann die Sperrhotline 116 116 aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.
    Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50  erreichbar.

Welche Fristen muss ich beachten?

unverzüglich

Was sollte ich noch wissen?

Alle Fragen rund um den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion werden von Montag - Freitag von 7:00 -20:00 Uhr auch weiterhin durch den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180-1-33 33 33 beantwortet.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

22.07.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.