Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden, Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II.

Verfahrensablauf

Sie können das Sterbegeld bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.

An wen muss ich mich wenden?

an das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:

  1. Ehegatte
  2. Lebenspartner
  3. Kinder
  4. Eltern
  5. Stiefeltern
  6. Pflegeeltern
  7. Enkel
  8. Großeltern
  9. Geschwister
  10. Geschwisterkinder

Hat der Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.

Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde
  • Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)

Die Versorgungsbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie von der Versorgungsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.