Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Schüleraustausch
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für hessische Schülerinnen und Schüler bestehen derzeit Austauschmöglichkeiten mit den USA (Wisconsin), Kanada (Alberta) und mit Frankreich im Rahmen des Brigitte-Sauzay-Programms und Voltaire-Programms. Die Dauer des Aufenthalts ist je nach Austauschprogramm unterschiedlich.
 

Deutsch-Amerikanischer Schüleraustausch

Im Rahmen des Deutsch-Amerikanischen Schüleraustauschs können jedes Jahr rund 15 hessische Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen für fünf Monate amerikanische Gastfamilien in dem hessischen Partnerstaat Wisconsin besuchen. Der Gegenbesuch findet im darauffolgenden Jahr statt und ist auf drei Monate angelegt.
 

Deutsch-Kanadischer Schüleraustausch

Im Rahmen des Deutsch-Kanadischen Schüleraustauschs können jedes Jahr rund 15 bis 20 hessische Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis16 Jahren Gastfamilien in der Provinz Alberta besuchen und im Gegenzug den kanadischen Partner beziehungsweise die kanadische Partnerin bei sich aufnehmen. Die deutschen wie kanadischen Schülerinnen und Schüler bleiben für drei Monate im jeweiligen Partnerland.
 

Austausch mit Frankreich: Brigitte-Sauzay-Programm und Voltaire-Programm

Im Rahmen beider Programme können Schülerinnen und Schüler ihre Sprachkenntnisse und ihre interkulturellen Kompetenzen verbessern. Das Brigitte-Sauzay-Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 8. bis 11. Klasse, die seit mindestens zwei Jahren Französisch lernen. Für das Voltaire-Programm werden die deutschen Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule empfohlen, zum Zeitpunkt der Bewerbung besuchen sie die 9. oder 10. Klasse.

An wen muss ich mich wenden?

Auskunft zu den  Schüleraustauschprogrammen erteilt die „Servicestelle Internationale Begegnungen“ am Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim am Main. Allerdings kann die Servicestelle nicht in allen Belangen des individuellen Schüleraustausches beraten. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung Ihrer Schule.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

11.08.2016
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.