Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Zahnärztinnen und Zahnärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet hinweisen.
Wenn Sie als Fachärztin/Facharzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung als Facharzt/ -ärztin durch die zuständige Landeszahnärztekammer. In Hessen wird das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Hessen geregelt.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der hessischen Landeszahnärztekammer.
An wen muss ich mich wenden?
An die Landeszahnärztekammer Hessen
Voraussetzungen
- Die/der Antragsteller/in muss Angehöriger der Landeszahnärztekammer Hessen sein
- Die vorgeschriebene Weiterbildung muss erfolgreich abgeschlossen worden sein
Die von einer anderen Zahnärztekammer zuerkannten Bezeichnungen dürfen weitergeführt werden.
Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Weiterbildungsbezeichnung erworben haben, erhalten sie nach Überprüfung der Gleichwertigkeit die Anerkennung in dem jeweiligen Gebiet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- die Bestallung als Zahnarzt oder die Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde (beglaubigte Abschrift),
- alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und NachweiseAlle Zeugnisse seit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit (beglaubigte Kopien)
Von Ärztinnen / Ärzten aus dem Ausland werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland - beglaubigte Kopie
- Fremdsprachige Diplome und Zeugnisse im Ursprungstext und in amtlicher Übersetzung in deutscher Sprache - beglaubigte Kopie
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren fällig; Informationen dazu erteilt die Landeszahnärztekammer Hessen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landeszahnärztekammer Hessen
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.