Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Im Verfahren zur Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems für Gerätealtbatterien muss die Genehmigungsbehörde zur Feststellung der Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen (Sammelziele und Anforderungen an die Entsorgung und an die flächendeckende Rücknahme, jeweils bezogen auf Gerätealtbatterien) auf ein Gutachten eines Sachverständigen zurückgreifen. Ferner müssen insbesondere das Gemeinsame Rücknahmesystem und herstellereigene Rücknahmesysteme die Richtigkeit der von ihnen dem Umweltbundesamt vorzulegenden Dokumentation über die Rücknahme und Verwertung von Gerätealtbatterien auf Verlangen dieser Behörde von einem Sachverständigen prüfen und bestätigen lassen.
Diese Pflichten erfüllen Genehmigungsbehörden, das Gemeinsame Rücknahmesystem und herstellereigene Rücknahmesysteme u.a. nur dann, wenn mit der Begutachtung ein Sachverständiger beauftragt wird, der nach § 36 Gewerbeordnung für Altbatterieentsorgung öffentlich bestellt worden ist.
Diese Verpflichtungen werden aber auch dann erfüllt, wenn ein Sachverständiger beauftragt wird, der im EU/EWR-Ausland niedergelassen ist, nur gelegentlich und vorübergehend in Deutschland im Batteriegesetz vorgesehene Sachverständigentätigkeiten durchführen will und dessen hierfür erforderliche Berufsqualifikation von der zuständigen Behörde nachgeprüft und bestätigt worden ist.
An wen muss ich mich wenden?
an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen
Im Nachprüfungsverfahren wird nachgeprüft, ob bei einem o. g. Sachverständigen diejenige Berufsqualifikation vorhanden ist, die für einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Altbatterieentsorgung erforderlich ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Altbatterieentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat,
ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist.
- ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Altbatterieentsorgung
alternativ: Nachweis einer mindestens 2 Jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Altbatterieentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Siehe Gebührenordnung der IHK
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.