Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis / Fortbildungsveranstaltungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen weil sie zum Abbau dieser führen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden. Diese Personen müssen unter anderem zuverlässig sein, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben.

Ein Nachweis der Sachkunde kann beispielsweise erbracht werden, indem Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung dürfen nur solche Anbieter Fortbildungsveranstaltungen durchführen, die durch die zuständige Stelle anerkannt sind.

Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.

An wen muss ich mich wenden?

Als Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen sowie bezüglich einer Befreiung von der Ausbildungsnotwendigkeit wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeits- und Umweltschutz Frankfurt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag,
  • Lehrgangsplan, 
  • Liste mit Qualifikation der Lehrkräfte,
  • Geräteliste,
  • Teilnahmebescheinigungsmuster

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung muss vor dem ersten Seminar erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

04.04.2013
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.