Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:

  • Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
  • Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
  • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B.  Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.

Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf  Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.

Teaser

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. 

An wen muss ich mich wenden?

Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 116 016 rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr.

Auf der Internetseite https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat  oder in Gebärdensprache erhalten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Wichtige Dinge, die jedoch bei einer Flucht hilfreich sein können sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,

  • Geburts- und Heiratsurkunden,

  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,

  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,

  • Sorgerechtsentscheide,

  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ

Themengruppe B

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

10.11.201612.07.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.