Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und Versicherungsberater (§ 34e GewO) sowie Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) mit einer entsprechenden Erlaubnis müssen sich in einem von den Industrie- und Handelskammern (IHKn) geführten Vermittlerregister registrieren lassen. Dabei wird auch der Umfang der Erlaubnis eingetragen.

Bei Finanzanlagenvermittlern sind auch deren Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, nach § 34f Abs. 6 GewO zu registrieren.

Siehe dazu auch:

  • Versicherungsvermittler - Erlaubnis
  • Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis

Versicherungsvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbescheibung im Hessen-Finder)

Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.

Die IHK Limburg führt die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg) durch.

Die IHK Wiesbaden führt die Erlaubniserteilung und Registrierung auch für die IHK Hanau durch.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler und –berater benötigten Unterlagen finden Sie unter:
    Versicherungsvermittler - Erlaubnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Die für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler benötigten Unterlagen finden Sie unter:Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Registrierung liegen zwischen 25,00 Euro und 35,00 Euro.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Was sollte ich noch wissen?

Neben der Registrierung sind die IHKn auch für die Erlaubniserteilung und Sachkundeprüfung, den Widerruf sowie die Rücknahme der erteilten Erlaubnis zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

26.02.2013
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.