Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Trinkwasseruntersuchung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.

Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.

Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.

Außerdem müssen die  Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).

Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.

Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich schriftlich oder telefonisch an eine der unten genannten Stellen wenden, sollten Sie die festgestellten Beeinträchtigungen so gut es geht beschreiben (z.B. Trübung, Geschmack, Geruch oder sonstige Feststellungen). Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Untersuchungsstellen können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen zu finden.

Tipp: Informationen rund ums Trinkwasser erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.

Trinkwasser und Gesundheit
(Deutscher Verein des - Gas und Wasserfaches e.V.)

Wasser,Trinkwasser und Gewässerschutz
(Umweltbundesamt)

An wen muss ich mich wenden?

  • das örtlich zuständige Gesundheitsamt
  • das Wasserversorgungsunternehmen oder
  • bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)

Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.

Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.

Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.

Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen
(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))

Hessische „Legionellenliste" 2023
(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))

Welche Gebühren fallen an?

  • für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
    Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
  • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

25.10.2016
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.