Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.



Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

 

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di:  7:00 - 19:00 Uhr
Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Welche Gebühren fallen an?

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • je Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro monatlich

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Fachlich freigegeben am

12.06.2013
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.