Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Ein beliebter Höhepunkt vieler Veranstaltungen ist es, Kinderluftballons aufsteigen zu lassen. Der Aufstieg einer größeren Anzahl von Ballons ist aber nicht uneingeschränkt möglich, denn dies kann zu einer Gefahr für den Luftverkehr werden. Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballons auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.
In Flughafennähe brauchen Sie immer eine Freigabe, auch wenn nur wenige Ballons aufsteigen.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bitte vor Antragstellung bei der DFS, ob eine Freigabe erforderlich ist.
Prüfung und Freigabe:
- Anhand des Aufstiegsorts überprüft die Deutsche Flugsicherung, ob die Freigabe erteilt werden kann.
- Sie erhalten telefonisch oder schriftlich Bescheid.
Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab. Sie kann mit Auflagen verbunden werden.
An wen muss ich mich wenden?
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Hausanschrift:
Am DFS-Campus 10
63225 Langen
Telefon: +49 6103 - 707-0
Telefax: +49 6103 - 707-1396
E-Mail: info@dfs.de
Internet: www.dfs.de
Voraussetzungen
Die Freigabe durch die DFS ist in der unmittelbaren Umgebung von Flughäfen (Kontrollzone) für den Aufstieg von Ballons immer erforderlich.
Außerhalb der Kontrollzone ist die Freigabe durch die DFS erforderlich bei:
- 500 und mehr Ballons,
- gebündelte Ballons (Ballontrauben),
- Ballons mit daran befestigten Gegenständen.
Die Antragstellenden sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Brandschutz eingehalten werden.
Mehr zum Thema - siehe: Massenaufstieg von Kinderluftballons (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH)
Wichtiger Hinweis:
Der Aufstieg von Fluglaternen (Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne, Partyballon etc.) eine Art kleiner, unbemannter Heißluftballons ist in Hessen seit dem 23.07.2009 ausnahmslos verboten. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zu Ihrem Antrag bzw. im Online-Formular sind folgende Angaben erforderlich:
- Ihre Kontaktdaten
- Adresse des Startortes
- Datum
- Uhrzeit
- Anzahl der Luftballons
Bearbeitungsdauer
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 2 Wochen.
Anträge / Formulare
Stellen Sie Ihren Antrag online oder per Telefax-Formular bei der Deutschen Flugsicherung:
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH - Online-Antrag
(Deutsche Flugsicherung)
Ballon-Infoblatt (PDF)
(Deutsche Flugsicherung)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.