Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen Sie seit dem 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit Sie Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung beruht.
Folgende Tätigkeiten sind betroffen:
- Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
- Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
- Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen und
- Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen müssen Sie grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen. Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen genügt die Teilnahme an einem Lehrgang.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an
- die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Innung,
- Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betriebe, die durch die zuständige Behörde eine entsprechende Bescheinigung als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen anerkannt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen sind jeweils bei den oben genannten Stellen zu erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Innung, sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betriebe, die durch die zuständige Behörde eine entsprechende Bescheinigung als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen anerkannt sind legen die entsprechende Gebühr selbständig fest.
Was sollte ich noch wissen?
Zudem müssen Sie im Fall von Tätigkeiten an:
- Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2015/2067 bestanden haben.
- Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert und eine theoretische und praktische Prüfung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 306/2008 bestanden haben.
- Brandschutzsystemen und Feuerlöschern eine theoretische und praktische Prüfung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 304/2008 bestanden haben.
- Hochspannungsschaltanlagen eine theoretische und praktische Prüfung nach Art. 3 abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2015/2066 bestanden haben.
- Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen erfolgreich an einem Trainingsprogramm nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 teilgenommen haben.
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Kälteanlagenbauer erhalten die Sachkundebescheinigung ohne Ablegung einer Prüfung.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.