Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Die Familienpflegezeit ermöglicht es Ihnen, die Pflege nahestehender Angehöriger besser mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin können Sie Ihre Arbeitszeit maximal 2 Jahre lang auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Während der Pflegephase erhalten Sie einen Lohnvorschuss, den Sie später ausgleichen:
- Sind Sie beispielsweise vollzeitbeschäftigt und halbieren Ihre Arbeitszeit in der Pflegephase, erhalten Sie ein Gehalt von 75 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens.
- Zum Ausgleich arbeiten Sie nach der Pflegephase wieder voll, beziehen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kündigungsschutz
Während der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase darf Ihnen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmen und mit Bestätigung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde möglich.
Mehr zum Thema finden Sie unter dem folgenden Link.
Familienpflegezeit
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Verfahrensablauf
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin, ob im Unternehmen die Möglichkeit einer Familienpflegezeit besteht. Ist dies der Fall, besprechen Sie zunächst die Rahmenbedingungen wie
- Umfang und Dauer der Arbeitszeitreduzierung
- Arbeitszeitausgleich vor und nach der Pflegezeit ("Ansparen" / Abgelten)
- Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung (Arbeitnehmer / Arbeitgeber oder Antrag auf Aufnahme in den Gruppenversicherungsvertrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Besteht Einverständnis über den Rahmen der Familienpflegezeit, treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Familienpflegezeit. Einen Vordruck erhalten Sie im Internet: www.familien-pflege-zeit.de
An wen muss ich mich wenden?
Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist eine individuelle, schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Familienpflegezeitvereinbarung (zum Formular siehe unter Anträge/Formulare)
- Entgeltbescheinigung der letzten 12 Monate
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
- Nachweis über den Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung oder Antrag auf Aufnahme in eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung
Welche Fristen muss ich beachten?
- maximale Pflegezeit: 24 Monate
- anschließend Nachpflegephase zum Gehaltsausgleich (im Normalfall ebenso lange wie die Pflegephase)
Hinweis: Während eines Ausbildungs- oder befristeten Beschäftigungsverhältnisses kann die Familienpflegezeit wegen des anschließenden Gehaltsausgleichs höchstens halb so lang wie die gesamte Anstellungsdauer sein.
Anträge / Formulare
Formulare und Merkblätter
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Bemerkungen
Arbeitgeber-Förderung durch zinsloses Darlehen
Als Arbeitgeber können Sie Lohnvorschüsse, die Sie Beschäftigten während der Pflegephase zahlen, mit einem zinslosen Darlehen der KfW Bankengruppe refinanzieren. Den Antrag nimmt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben entgegen.
Rechtssicherheit über den Ausgleich des vorgeschossenen Entgelts bieten Ihnen die gesetzlichen Ausfallgarantien und die private Familienpflegezeitversicherung.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.