Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
- Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
- Zuständig für die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
- Zuständig für die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben
- der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen,
- der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie
- dem Betriebssitz oder der Niederlassung im Inland
die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung").
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK
- Gleichwertige Abschlussprüfung, sofern die Ausbildung zu dieser Abschlussprüfung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde:
- Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.
- Leitende Tätigkeit:
Eine mehr als 3 Jährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxen- oder Mietwagenverkehr betreibt. Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:
- bei Anmeldung: ausgefülltes Anmeldeformular
- am Prüfungstag: Nachweis über die bereits gezahlte Prüfungsgebühr, schriftliche Einladung zur Prüfung, gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.
Rechtsgrundlage
- Satzung der jeweils zuständigen IHK
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.