Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Förderkredit "Produktionssicherung, Landwirtschaft" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeinvestitionen nach sich. Hierzu gehören in der Landwirtschaft insbesondere Betriebsmittel, aber auch Lieferrechte als Voraussetzung für die Erweiterung der Produktion. Im Programm "Produktionssicherung" fördert die Rentenbank den Erwerb von Betriebsmitteln und die sonstigen Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen. Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten dabei einen zusätzlichen Zinsbonus.

Was wird finanziert?

  • Erwerb von Betriebsmitteln
  • Erwerb von Lieferrechten (zum Beispiel Milchquote) und Zahlungsansprüchen
  • Erwerb von Tieren
  • Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
  • Abfindung weichender Erben etc.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten in Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.

Konditionen

Art der Förderung :
zinsgünstiges Darlehen

Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung: 100 Prozent

Laufzeit: 10 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
 

Nähere Angaben finden Sie unter

  • Konditionen im Überblick
  • Darlehensrechner

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Zinsbonus für Junglandwirte:
Landwirtschaftliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR oder KG), wenn der Unternehmer/die Unternehmerin oder mindestens ein/eine Mitgesellschafter/in jünger als 41 Jahre alt ist.

Weitere Details finden Sie in den  Programminformationen "Produktionssicherung – Landwirtschaft" (Nr. 244/245).

Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)

Darlehensrechner
(Landwirtschaftliche Rentenbank)

Programmbedingungen Produktionssicherung (Nr. 244/245)
(Landwirtschaftliche Rentenbank)

Betriebsmittel
(Landwirtschaftliche Rentenbank)

Verfahrensablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

Kredit-Kontakte
(Landwirtschaftliche Rentenbank)

An wen muss ich mich wenden?

  • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
  • für die Beratung:
    • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
    • die Rentenbank
       

Voraussetzungen

Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften aus den Wirtschaftsbereichen

  • Landwirtschaft
  • Garten- und Weinbau

Forstwirtschaftliche Unternehmen sind im Rentenbank-Programm "Betriebsmittel" antragsberechtigt (siehe dazu die nachstehende Information).
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

Welche Gebühren fallen an?

Kreditzinsen.

Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
 

Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen

Fachlich freigegeben durch

Landwirtschaftliche Rentenbank

Fachlich freigegeben am

27.01.2012
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.