Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Arbeitnehmer/innen mit Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld haben die Möglichkeit, allgemeine oder spezifische berufliche Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen. Diese können mit einem Zuschuss aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.

Tipp: Welche Maßnahmen gefördert werden können und für die/den jeweilige/n Arbeitnehmer/in am sinnvollsten sind, kann am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem zuständigen Betreuer bei der Agentur für Arbeit festgelegt werden.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 60 Prozent und
  • für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 25 Prozent

der als angemessen geltenden Lehrgangskosten. Die genaue Höhe hängt von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem förderungsfähigen Personenkreis ab.

Tipp: Weitere Informationen zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
 

Verfahrensablauf

Um den Zuschuss beziehen zu können, ist ein Antrag bei der zuständigen Stelle nötig. Diesen muss der Arbeitgeber schriftlich vor Beginn der Maßnahme stellen, da die Agentur für Arbeit dem Qualifizierungsvorhaben zustimmen muss.

Der Zuschuss kann erst ausgezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die Schlussrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Maßnahmeende vorlegt.

An wen muss ich mich wenden?

die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet

Voraussetzungen

Der Qualifizierungsbedarf für den Arbeitnehmer muss begründet und mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden.

  • Die Qualifizierungsmaßnahme
    • darf keine Rückkehr zur Vollarbeitszeit oder Erhöhung der Arbeitszeit verhindern,
    • findet während des Bezugsraums von Kurzarbeitergeld statt und endet vor Ablauf des Anspruchs und
    • darf in ihrem Umfang den Umfang der Kurzarbeit nicht wesentlich überschreiten.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme sowie ihr Anbieter wurden nach SGB III und der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZVW)" anerkannt.

Davon ausgenommen sind innerbetriebliche Qualifizierungen, die mit eigenem Personal durchgeführt werden.

Achtung: Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber verpflichtet ist (z.B. Sicherheitsschulungen), sind von der Förderung generell ausgeschlossen. Bei gering qualifizierten Arbeitnehmern ist eine Förderung nach dem Bildungsgutscheinverfahren vorrangig.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag des Arbeitgebers
  • Qualifizierungskonzept mit Darstellung des Qualifizierungsbedarfs des Arbeitnehmers
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.