Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt im Rahmen des Marktanreizprogramms beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums.

Danach können Sie für die Errichtung der folgenden Anlagen einen Zuschuss erhalten (Basisförderung):

  • Solarkollektoren (auch Erweiterungen)
    • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
    • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
    • Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
  • Biomasseanlagen
    • Pelletkessel (auch Kombikessel)
    • Pelletöfen mit Wassertasche
    • Holzhackschnitzelkessel
    • Scheitholzvergaserkessel
  • effiziente Wärmepumpen (mit Erreichung bestimmter Mindestjahresarbeitszahlen)

Im Rahmen der Innovationsförderung werden besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert:

  • große Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
  • Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • Solarkollektoranlagen zur Kälteerzeugung
  • Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen (Errichtung einer Biomasseanlage mit Abgaswärmetauscher oder -wäscher oder Nachrüstung einer bestehenden Biomasseanlage mit diesen Komponenten)
  • Partikelabscheider in Biomasseanlagen (elektrostatischer Abscheider, filternder Abscheider, Abscheider als Abgaswäscher ohne Nutzungsmöglichkeit des durch Abgaskondensation erzielbaren Wärmeertrags)

Für die Innovationsförderung sind die besonderen Hinweise des BAFA zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren zu beachten.

Eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung der Technologie von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die insbesondere in Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildugszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen erfolgt, wird ergänzend gefördert.

Neben der sogenannten Basisförderung gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Über die konkreten Voraussetzungen einer Förderung sowie die einzelnen Förderbeträge können Sie sich im Detail auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren:

Verfahrensablauf

Zur Beantragung müssen Sie das jeweils aktuelle, für Ihr spezielles Vorhaben vorgeschriebene Antragsformular verwenden. Die Benutzung veralteter Formulare ist nicht zulässig.

Formulare:

Voraussetzungen

Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die hier verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beraten.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung steht unter der Maßgabe der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Förderantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Fachunternehmererklärung (ist Bestandteil des Antragsformulars)
  • Rechnung (in Kopie)
  • bei Solarkollektoranlagen und Biomasseverfeuerungsanlagen zusätzlich, wenn der Effizienzbonus beantragt wird:
    • Energieausweis (in Kopie)
  • bei Wärmepumpen zusätzlich:
    • Nachweis der Wohn- und Nutzfläche in Kopie (zum Beispiel Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Wohnflächen, Kaufverträge)

Bei der Innovationsförderung existiert ein besonderes Antragsverfahren. Hier müssen abhängig von der Anlage verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich auf den oben verlinkten Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Von Privatpersonen ist der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen. Mit der Durchführung der Investition müssen Sie also nicht warten, bis der Antrag gestellt worden ist oder die Förderung bewilligt wurde. Gleiches gilt für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (zum Beispiel eingetragene Vereine).

Für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind oder freiberuflich Tätige gilt hingegen: Anträge auf Investitionszuschüsse müssen vor Vorhabensbeginn (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages) eingereicht werden.

Bei der Innovationsförderung sind abweichende Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

Herausgebende Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BAFA, Presse/ÖA

Holger Beutel

Tel.: 06196-908-712

E-Mail: holger.beutel@bafa.bund.de

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Stand: 17.03.2011

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.