Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Bekanntgabe von Messstellen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Bereich des Immissionsschutzes sind Anlagenbetreiber verpflichtet, bestimmte behördlich angeordnete Emissionsermittlungen und Immissionsmessungen durchführen zu lassen. Diese Ermittlungen dienen zur Messung von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie zur Kalibrierung und Funktionsprüfung an automatischen Messeinrichtungen.

Die Ermittlungen können von bestimmten Stellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde eines Bundeslandes bekannt gegebenen werden. Dieses Verfahren wird auch Notifizierung genannt und muss von Ihnen, als eine solche Ermittlungsstelle beantragt werden.

Die Bekanntgabe erfolgt immer durch die zuständige Behörde des Landes, in dem Sie als Antragsteller Ihren Geschäftssitz haben. Die Bekanntgabe gilt für das gesamte Bundesgebiet.

HINWEIS: Sollte sich Ihr Geschäftssitz nicht in Deutschland befinden, ist das Land zuständig, in dem Ihre Tätigkeit vorrangig ausgeübt werden soll.

Die Auswahl zwischen den bekannt gegebenen Stellen steht dem Anlagenbetreiber in allen Fällen grundsätzlich frei.
Eine vollständige und aktuelle Liste der nach §29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen und Sachverständigen finden Sie unter » www.resymesa.de
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Bekanntgabe erfolgt für das Land Hessen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - Außenstelle Kassel  (HLNUG)

Voraussetzungen

Die Bekanntgabevoraussetzungen, das Bekanntgabeverfahren sowie die Pflichten der bekannt gegebenen Stellen und der Anlagenbetreiber sind in der dazu erlassenen Bekanntgabeverordnung – 41. BImSchV  geregelt.  Dort finden Sie auch die Prüfbereiche für die solche Stellen tätig sein können.

Das Antragsformular für eine Bekanntgabe sowie die zu beachtenden „länderspezifischen Regelungen“ für Hessen finden Sie ebenfalls unter dem oben aufgeführten Link des HLNUG.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Bekanntgabe (Notifizierung) (Original)
  • Gesellschaftsvertrag, Satzung, Firmeneintrag (Kopie)
  • Angabe zur Versicherung (Kopie)
  • Nachweis zum Qualitätssicherungssystem (QMH) (Kopie)
  • Nachweis der Akkreditierung (Urkunde, Begutachtungsberichte) (Kopie)
  • Messberichte zum Fachkundenachweis (Kopie)
  • Nachweis zur Qualifikation (Zeugnisse, Fachkundenachweise) (Kopie)
     

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten des Verfahrens werden nach einer Festgebühr ermittelt.

Rechtsgrundlage

  • §§ 26, 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz,
  • 41. BImSchV
  • 1., 2., 13., 17., 27., 30., 31. BImSchV,
  • Nr. 5.3.3 TA Luft

Was sollte ich noch wissen?

  • Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereichvom 29.11.1999
  • Bekanntgabeverordnung 41. BImSchV
  • Fachkundenachweis für Ermittlungen im Bereich des Immissionsschutzes
    Modul Immissionsschutz

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.