Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Das Statistische Bundesamt (StBA) erhebt und veröffentlicht Daten über die Themen Gesundheit und Pflege, etwa um Fragen zur Finanzierbarkeit zu beantworten und Handlungsgrundlagen für die Politik zu schaffen.
Deswegen erhebt das Statistische Bundesamt vierteljährlich die Schwangerschaftsabbruchstatistik. Diese gibt einen Überblick über die Größenordnung, Struktur und Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland und auch über ausgewählte Lebensumstände betroffener Frauen. Sie liefert wichtige Informationen im Zusammenhang mit den Hilfen für Schwangere in Konfliktsituationen sowie über Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Die Daten erhebt das Statistische Bundesamt in Krankenhäusern und Arztpraxen. Diese melden vierteljährlich Daten über vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche.
Sie sind als Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern oder Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen gesetzlich zur Meldung der Daten Ihrer Einrichtungen verpflichtet. Ihre Meldepflicht besteht, wenn in Ihrer Einrichtung Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden oder innerhalb von 2 Jahren vor dem aktuellen Quartalsende durchgeführt wurden.
Die Daten können Sie über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beziehungsweise über das Online-Meldeverfahren IDEV an das Statistische Bundesamt senden. Mit der Meldung können Sie auch andere Personen beauftragen, beispielsweise Ihr Sekretariat oder bei Ihnen angestellte Ärztinnen oder Ärzte.
Teaser
Sie wurden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Schwangerschaftsabbruchstatistik zu melden? Dann können Sie Ihre Daten über ein Online-Formular übermitteln.
Verfahrensablauf
Sie sind auskunftspflichtig für die Schwangerschaftsabbruchstatistik und haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben erhalten.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Im Schreiben finden Sie Zugangsdaten zum Online-Meldesystem IDEV.
- Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
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Wenn Sie zum ersten Mal melden, ändern Sie das Erst-Passwort in ein selbstgewähltes Passwort.
- Falls Sie schon ein Passwort besitzen, dieses jedoch vergessen haben, klicken Sie auf „Passwort vergessen?“. Über diesen Link können Sie sich ein neues Erst-Passwort beantragen.
- Im geöffneten Online-Formular tragen Sie die Schwangerschaftsabbrüche ein. Füllen Sie die Angaben für jeden Abbruch vollständig aus.
- Senden Sie das ausgefüllte Online-Formular in IDEV ab.
- IDEV erstellt automatisch eine Quittung über die erfolgreiche Formularabgabe, die Sie speichern können.
Voraussetzungen
- Sie sollen Schwangerschaftsabbrüche melden.
- Sie haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben mit den Zugangsdaten für IDEV erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten für Sie.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Daten dem Statistischen Bundesamt vierteljährlich zum jeweiligen Quartalsende übermitteln.
Bearbeitungsdauer
Das Online-Meldesystem bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Zahl der Abbrüche im Quartal in der Regel zwischen 1/2 Minute und 6 Stunden. Je einzutragendem Abbruch reichen wenige Sekunden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Statistiken zu Gesundheit und Pflege Erhebung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.