Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber/in ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.

Die Handwerkskammer kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

Teaser

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchte, aber nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden kann, benötigt eine/n Betriebsleiter/in.

An wen muss ich mich wenden?

An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Betriebsleitererklärung,
  • Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters,
  • Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.),
  • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

Rechtsgrundlage

§§ 4 und 5a Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

HwO

Anträge / Formulare

Das Formular „Betriebsleitererklärung“ finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Was sollte ich noch wissen?

Handwerkskammern dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie/er ihre/seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.