Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Das heißt, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sein muss.

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der zu Prüfende seinen Wohnsitz hat.

Die Prüfung setzt sich aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil zusammen.

Alternativ kann die fachliche Eignung für den Straßenpersonenverkehr mit Pkw (ausgenommen den Taxi- und Mietwagenverkehr) auch durch eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Das Ende dieser Tätigkeit darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, eine entsprechende Fachkundebescheinigung wird von der IHK ausgestellt.
Die fachliche Eignung für den Kraftomnibusverkehr kann auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Personenbeförderung mit Kraftomnibussen betreibt. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der europäischen Union ausgeübt worden sein.
Sie kann auch durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr) nachgewiesen werden. In diesem Fall ist das Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen.

Teaser

Wer einen gewerblichen Straßenverkehrsbetrieb betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • IHK-Anmeldeformular für die Prüfung

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs. Auskünfte hierzu erteilt die IHK.

Rechtsgrundlage

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.