Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.
Teaser
Wer Schuldnerinnen / Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Anerkennung
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.
Rechtsgrundlage
- § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO),
- Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.