Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Viehhandel (gewerblich): Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
     
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
     
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,
     

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Teaser

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift,
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 11 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV).

Anträge / Formulare

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu den Veterinärämtern finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.