Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Private Arbeitsvermittlung / Ausbildungsvermittlung: Erlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Arbeitskräften ist seit März 2002 nicht mehr erlaubnispflichtig. Jedoch sind weiterhin bestimmte Schutzvorschriften zu beachten. Dazu gehören Bestimmungen:

  • über die Auslandsvermittlung (§ 292 SGB III),
  • über den Vermittlungsvertrag zwischen einem Vermittler und einem Arbeitssuchenden (§ 296 SGB III),
  • über die Vergütung bei Ausbildungsvermittlung (§ 296a SGB III),
  • über die Unwirksamkeit bestimmter Vereinbarungen (§ 297 SGB III),
  • über die Behandlung von Daten (§ 298 SGB III).

Teaser

Wer gewerbsmäßig Arbeitskräfte vermitteln möchte, muss verschiedene Schutzvorschriften beachten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung.

Was sollte ich noch wissen?

Das Gewerbe private Arbeitsvermittlung muss bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle angemeldet werden, wobei bei Unzuverlässigkeit die Gewerbeausübung gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO) untersagt werden kann.

Übernehmen Sie als Vermittler/in auch die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko so kann diese Tätigkeit gegebenenfalls unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen.

Nähere Informationen für Träger von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung finden Sie auf den Internetseiten der BA.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.