Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung dürfen bestimmte Farben und Lacke nicht in den Verkehr gebracht werden. Dieses betrifft Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden sowie Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung mit einem Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen, der über dem festgelegten Grenzwert liegt.

Hinsichtlich der Restaurierung und Unterhaltung von Gebäuden und Oldtimer-Fahrzeugen kann der Kauf und Verkauf der betreffenden Stoffe und Zubereitungen jedoch durch die zuständige Behörde erlaubt werden.

Teaser

Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landesamt für Umwelt (LfU), wenn Sie Hersteller sind

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahme ist eine Verwaltungsgebühr zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG),
  • § 3 Abs. 3 Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.6 - VwGebV.
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.