Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Tierversuche werden nur genehmigt, wenn die durchführenden Personen die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.

Für bestimmte Versuche gelten spezielle Voraussetzungen, das heißt Tierversuche an Wirbeltieren, ausgenommen Versuche nach § 8 Abs. 7 Nr. 2 Tierschutzgesetz, dürfen nur von Personen

  • mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin / Medizin oder
  • mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium oder
  • die auf Grund einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweislich die erforderlichen Fachkenntnisse haben,

durchgeführt werden.

Tierversuche mit operativen Eingriffen an Wirbeltieren dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium

  • der Veterinärmedizin / Medizin oder
  • der Biologie - Fachrichtung Zoologie -, wenn diese Personen an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind,

durchgeführt werden.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn der Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse auf andere Weise erbracht wird.

Teaser

Tierversuche darf nur durchführen, wer die dafür erforderlichen Fachkenntnisse besitzt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Welche Gebühren fallen an?

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genauer Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)

§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.