Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Abschrift aus dem Handelsregister anfordern.
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein Auszug aus dem Handelsregister gibt die aktuellen rechtlichen Verhältnisse einer Firma wieder. Der Auszug gibt insbesondere an, wer die Firma rechtlich vertreten kann. Verschiedene Behörden und Institutionen (Gewerbeamt, Banken usw.) verlangen daher die Vorlage eines Registerauszugs. Darüber hinaus kann jeder Interessent Einsicht in das Handelsregister nehmen bzw. einen Auszug beziehen. Dabei ist zwischen einem Auszug und einem beglaubigtem Auszug zu unterscheiden.

Sie haben auch die Möglichkeit, lediglich Einblick ins Handelsregister zu nehmen.

Teaser

Ein Auszug aus dem Handelsregister gibt die aktuellen rechtlichen Verhältnisse einer Firma wieder.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Amtsgericht, in deren Bezirk der Firmensitz liegt (sowohl bei Einsicht in das Handelsregister, als auch, wenn Sie einen Auszug aus dem Handelsregister benötigen).

Die Bundesländer haben zum Zwecke der öffentlichen Beauskunftung ein Registerportal eingerichtet, durch das Sie die gewünschten Informationen online abrufen können. Dort sind auch Urkunden und Unterlagen über die betreffende Firma abrufbar, die für die Eintragungen im Handelsregister relevant sind.

Welche Gebühren fallen an?

  • Einsichtnahme beim Registergericht:
    kostenfrei (Vorbemerkung 1.1.4 Abs.1 Satz 2 Kostenverzeichnis JVKostG)
     
  • Ablichtungen und Ausdrucke:
    • Unbeglaubigte Abschriften und Ausdrucke: 10,00 EUR (Nr. 17000 Kostenverzeichnis GNotKG),
    • beglaubigte Abschriften und amtliche Ausdrucke: 20,00 EUR (Nr. 17001 Kostenverzeichnis GNotKG).
       
  • Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks:
    • Unbeglaubigte Datei: 5,00 EUR (Nr. 17002 Kostenverzeichnis GNotKG),
    • beglaubigte Datei: 10,00 EUR (Nr. 17003 Kostenverzeichnis GNotKG).
       
  • Nutzung des Registerportals:
    • Registrierung kostenfrei
    • Recherche nach einzelnen Firmen, Einsicht in die Unternehmensträgerdaten und Nutzung der Handelsregisterbekanntmachungen kostenfrei.
       
  • Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten (Nr. 1140, 1141 des Kostenverzeichnis Justizverwaltungskostengesetz):
    • Aktueller Abdruck 4,50 EUR,
    • Chronologischer Abdruck 4,50 EUR,
    • Historischer Abdruck 4,50 EUR,
    • Dokument 1,50 EUR.
       

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 9 HGB

Was sollte ich noch wissen?

Für manche Zwecke (zum Beispiel Vorlage bei ausländischen Behörden) kann zusätzlich zum Ausdruck noch eine Apostille durch den Präsidenten des Amtsgerichts oder Landgerichts oder eine Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt und eine Legalisation notwendig sein.

Weitere Informationen zum Thema Kosten finden Sie im Gemeinsamen Registerportal der Länder.

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.