Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Steuerberaterin / Steuerberater: Bestellung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Steuerberater/innen und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für sie zuständigen Stelle bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in einer Steuerberaterkammer verpflichtend.

Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.

Um zu einem Steuerberater / einer Steuerberaterin bestellt zu werden, müssen Sie

  • die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
  • von der Prüfung befreit sein und
  • Ihren Kanzleisitz im Einzugsbereich der jeweiligen Kammer gründen.

Die Bestellung zur Steuerberaterin / zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie ein entsprechendes Formular. Das Formular reichen Sie ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufungsurkunde ausgestellt. Sie werden in das Berufsregister eingetragen.

Teaser

Steuerberater/innen und Steuerbevollmächtigte dürfen nur dann ihren Beruf ausüben, wenn sie von der für sie zuständigen Stelle bestellt worden sind.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung,
  • aktuelles Lichtbild,
  • bei Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern außerdem: Bescheinigung von der für Sie zuständigen Berufsorganisation,
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber.
  •  

Hinweis: Sie müssen bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer beantragen. Dieses wird automatisch (bei Belegart 0) an die Kammer versandt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bestellung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Über die Höhe dieser Gebühr gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Auskunft hierüber erteilt ebenfalls die Steuerberaterkammer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von einer Steuerberaterkammer bestellen lassen.

Rechtsgrundlage

  • §§ 40-48 Steuerberatungsgesetz (StBerG),
  • §§ 34 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater/in ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Anträge / Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Steuerkammer. Sie können es auch auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer herunterladen.

Was sollte ich noch wissen?

Steuerberater/-innen müssen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 StBerG unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und eine solche unterhalten.

Weitere Informationen zur Bestellung finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.