Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Opferhilfe (Straftaten)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um auf die Bedürfnisse der Opfer von Straftaten und deren Angehörige einzugehen, gibt es die Opferhilfe. In Strafverfahren steht zumeist die Zeugenrolle des Opfers im Mittelpunkt. Die Opferbedürfnisse umfassen jedoch auch die Sicherheit vor weiteren Straftaten, die Bewältigung des aus der Straftat resultierenden Traumas, den Beistand bei der Wiederherstellung der Würde des Opfers sowie Unterstützung bezüglich des Ausgleichs des erlittenen Schadens.

Im Jahr 2009 wurde mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein die private „Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein“ gegründet, deren Zweck unter anderem die individuelle finanzielle Unterstützung der Opfer von Straftaten ist.

Zudem erhalten Opfer von Straftaten Hilfen vom WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.

Teaser

Die Opferhilfe unterstützt Opfer von Straftaten und deren Angehörige.

An wen muss ich mich wenden?

An die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein beziehungsweise an den Weissen Ring.

Was sollte ich noch wissen?

Der Umfang der Landesleistungen an Opfer von Straftaten ergibt sich umfassend aus dem 2. Opferschutzbericht der Landesregierung vom 15. November 2006 (Drs. 16/1075).

Weitere Informationen zum Opferschutz finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE).

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.