Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Häfen, Schifffahrt und Wasserstraßen spielen in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle.
Die Länder haben nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz) keine eigene Zuständigkeit. Bei der Umsetzung des Seeaufgabengesetzes kann sich der Bund jedoch – soweit erforderlich und notwendig – der Länder bedienen.
Teaser
Der Bund kann den Ländern in Angelegenheiten der Schifffahrt, Häfen und Wasserstraßen Aufgaben übertragen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord (GDWS-Ast N), früher: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord).
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeAufgG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.