Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Drogenberatung, Suchtberatung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater: Psychologinnen/Psychologen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Ärztinnen/Ärzte.

Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln beziehungsweise auf verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) spezialisiert.

Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärztinnen/Ärzte sind Suchtberaterinnen/Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.

Suchtberatung bieten unter anderen Wohlfahrtsverbände (zum Beispiel Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Diakonisches Werk) sowie die örtlichen Gesundheitsämter. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist eine Pädagogin oder ein Pädagoge, die oder der die Aufgabe hat, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- oder Suchtproblemen zu helfen. Sie oder er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.

Teaser

Menschen mit Suchtproblemen können sich an die Beratungsstellen in den Städten wenden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Beratungsstellen in freier Trägerschaft oder
  • an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten

  • des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG),
  • der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. (LSSH),
  • dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
  • der Suchtberatungsstellen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZGA)
  • des Projektes der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Förderung der Kommunikation mit Jugendlichen, drugcom.de und
  • der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.