Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Windenergie, Vorranggebiete
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Nutzung von Windenergie sind Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt worden.

Die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein hat neue Raumordnungspläne zum Thema Windenergie aufgestellt. Damit wird die Windenergie-Flächenplanung neu ausgerichtet und eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung im Land sichergestellt. Die Windenergienutzung konzentriert sich auf Vorranggebiete, die in den Regionalplänen Windenergie ausgewiesen werden. Außerhalb der Vorranggebiete ist die Windenergienutzung hingegen ausgeschlossen.

Die Öffentlichkeit und die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) haben in insgesamt 4 Beteiligungsverfahren über das Online-Portal BOB.SH zu den jeweiligen Planentwürfen Stellung genommen.

Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. In den Plänen werden 344 Vorranggebiete Windenergie mit rund 32.000 Hektar ausgewiesen, das entspricht rund zwei Prozent der Landesfläche. Die Regionalpläne sind am 31.12.2020 in Kraft getreten.

Teaser

Für die Nutzung von Windenergie sind Eignungsgebiete für Windkraftanlagen und Windenergieanlagen festgelegt worden.

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde

Was sollte ich noch wissen?

Für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zuständig.

Informationen zum Thema Windenergie finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur und Natur (MEKUN) 

Fachlich freigegeben durch

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

08.09.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.