Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Vormundschaft
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.

Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,

  • wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern würde in diesem Fall die elterliche Sorge entzogen.
  • wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben beziehungsweise, sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
  • wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.

Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.

Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.

Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.

Teaser

Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).

Rechtsgrundlage

§§ 1773 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.