Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Jagderlaubnis erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können in einem Revier jagen, wenn Sie eine Jagderlaubnis von den Jagdausübungsberchtigten erhalten haben.

Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung, wenn Sie ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagen wollen.

Jagdausübungsberechtigte sind Pächterinnen und Pächter von Jagdbezirken sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht verpachteten Eigenjagdbezirken.

Sie müssen die Jagderlaubnis immer dabeihaben. Wenn Sie eine entgeltliche Jagderlaubnis erhalten haben, müssen Sie dies der zuständigen Jagdbehörde melden.

Teaser

Wenn Sie auf fremdem Grundstück jagen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Jagderlaubnis erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
  • Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
  • Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
  • Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Voraussetzungen

  • Unterschriebene Jagderlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
  • Jagdschein

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist beginnt, sobald Sie die Jagderlaubnis erhalten haben.

Antragsfrist: 0 - 4 Wochen

Bearbeitungsdauer

Nach Ablauf von drei Wochen nach Anzeige der Jagderlaubnis bei der zuständigen Jagdbehörde ohne Rückmeldung beziehungsweise Beanstandung dürfen Sie die Jagd aufnehmen.

Bearbeitungsdauer: 3 Wochen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

25.03.2024
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.